Kurbeitrag Reit im Winkl
Für Ihren Urlaubsaufenthalt in Reit im Winkl müssen Sie einen Kurbeitrag an die Gemeinde zahlen. In den meisten Fällen zahlen Sie diesen Beitrag zusammen mit der Unterkunftsrechnung an Ihre Gastgeber, die den Betrag an die Gemeinde weiterleiten (Ausnahmen gelten z.B. bei der Nutzung von Zweitwohnungen).
Mit der Zahlung des Kurbeitrags haben Sie Anspruch auf die Reit im Winkl inklusiv Card mit all ihren Leistungen.
Informationen zur Kurbeitragsregelung
1. Für alle Personen ab dem vollendeten 17. Lebensjahr
16. Dezember bis 31. März: 2,70 €
1. Juni bis 15. Oktober: 2,50 €
1. April bis 31. Mai und 16. Oktober bis 15. Dezember: 1,40 €
2. Für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 17. Lebensjahr
2. Für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 17. Lebensjahr
16. Dezember bis 31. März: 1,20 €
1. Juni bis 15. Oktober: 1,00 €
1. April bis 31. Mai und 16. Oktober bis 15. Dezember: 0,90 €
3. Für schwerbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 bis einschließlich GdB 99 beträgt der Kurbeitrag pro Aufenthaltstag die Hälfte der Beträge nach Ziffer 1 oder Ziffer 2.
4. Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres sowie Schwerbehinderte mit GdB 100 und deren notwendige Begleitperson sind von der Entrichtung der Kurabgabe befreit.
Alle Angaben laut Kurbeitrags-Satzung vom 30.07.2020. Diese finden Sie unten zum Download.
Angaben ohne Gewähr, Änderungen der Beitragssatzung durch einen Beschluss des Gemeinderats der Gemeinde Reit im Winkl sind jederzeit möglich und werden schnellstmöglich kommuniziert.